Ohne Einverständnis darf nicht angerufen werden

Telefonanrufe bei Privatleuten, die Geschäftsabschlüsse (hier: über Internetdienstleistungen) anbahnen sollen, sind grundsätzlich wettbewerbswidrig. Ausnahmsweise zulässig sind sie dann, wenn der Angerufene vorher "ausdrücklich oder konkludent" sein Einverständnis erklärt hat. (Oberlandesgericht Köln, 6 U 158/01)




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