Es verstößt gegen die guten Sitten im Wettbewerb, wenn ein Unternehmen in seiner Fernsehwerbung sein Umsatzgeschäft mit Umweltförderung koppelt. (Hier gegen die Krombacher Brauerei wegen seiner Werbespots mit Günter Jauch entschieden, deren propagierter Schutz des Regenwaldes mit dem Bierkauf verknüpft wird. Der Verbraucher werde vor die Entscheidung gestellt, entweder das Bier zu kaufen oder dem Regenwaldprojekt den Schutz zu verweigern.) (Landgericht Siegen, 7 O 52/02) |