Unternehmen ist es nicht gestattet, ungebeten Verbraucher anzurufen, denen sie vorher Werbematerial zugeschickt hatten, um - zunächst getarnt als "Marktforschung" - nachzufragen, wie sie die Werbung beurteilen und ob ihnen aufgefallen sei, dass sie eine kostenlose Probeanforderung enthalten hat. Hierbei handelt es sich um unerlaubtes Eindringen in die Privatsphäre. (Oberlandesgericht Stuttgart, 2 U 95/01)
Urteile fuer Verbraucher ist eine Aktivität des VMV - Verband marktorientierter Verbraucher e.V.
in Zusammenarbeit mit Wolfgang Büser.
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