Hat ein freier Autohändler in einer Anzeige mit einem Foto geworben, auf dem nur Autos der Marke BMW abgebildet waren und titelt er: "Service und Ersatzteile für BMW-Fahrzeuge", so verstößt er nicht gegen die Richtlinie eines Kfz-Verbandes, die nicht vertragsgebundenen Händlern untersagt, den Eindruck zu erwe-cken, sie gehörten zum Vertriebsnetz. Der Durchschnittsverbraucher weiß, dass nicht nur autorisierte Händler BMW's verkaufen dürfen. (OLG Hamm, 6 U 58/01) |