Einem Unternehmen (hier: einem Elektronikkonzern) kann es nicht untersagt werden, in TV-Werbespots zu behaupten "Wir können nur billig - und die größte Auswahl der Welt. Mindestens." Der durchschnittliche Verbraucher nimmt solche Aussagen nicht ernst.
(Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, 6 U 64/01)
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