Gemeinden, die ein gasbetriebenes Blockheizwerk betreiben, mit dem auch ein Neubaugebiet versorgt werden soll, dürfen den Verkauf der (gemeindeeigenen) Grundstücke an die Bedingung knüpfen, dass die Käufer die Fernwärme von der Gemeinde beziehen, ohne gegen Wettbewerbsregeln zu verstoßen. Sie dürfen ferner Firmen, die das Gebiet erschließen wollen, für deren Grundstücke dieselben Bedingungen stellen.
(Bundesgerichtshof, KZR 30/00)
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