Im Supermarkt darf nicht "nah gesehen" werden

In Supermärkten dürfen keine Fertigbrillen für Kurzsichtige verkauft werden, da die Augen der Kurzsichtigen zu 90 Prozent unterschiedliche Stärken benötigen, Fertigbrillen aber stets zwei gleich starke Brillengläser haben und die gesundheitlichen Folgen für die Kunden unabsehbar sind. (Landgericht Berlin, 102 O 66/02)




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