Drogen am Steuer: Kommt kein Gutachten, so ist der Lappen weg

Ist einem Autofahrer Drogenkonsum (hier: Cannabis) nachgewiesen worden, so kann von ihm ein Gutachten verlangt werden, mit dem er die Einmaligkeit seines Vergehens beweisen soll. Reicht er das Gutachten nicht ein, so kann ihm der Führerschein wegen der Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs entzogen werden. (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 10 S 1337/01)




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