Windkraft darf nicht zu kräftig blasen

Gemeinden dürfen den Bau von Windkraftanlagen in einer dafür vorgesehenen Konzentrationszone zum Schutz des Landschaftsbildes per Bebauungsplan "restriktiv steuern", um damit auf die "gestiegene Sensibilisierung" der Bevölkerung zu reagieren. (Hier war ein Antrag für den Bau von 2 Anlagen mit je 140 m Höhe zurückgestellt worden; die bisherigen Anlagen sind bis zu 100 m hoch, was von den Antragstellern als un-wirtschaftlich angesehen wird.) (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, 7 B 918/02)




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