Werkvertrag: Küche muss nicht vor der Montage bezahlt werden
Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten einer Einbauküche, die besagt, dass die noch ausstehende Restzahlung vor der Montage zu entrichten ist, ist unwirksam.
(Oberlandesgericht Köln, 11 U 39/01)
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