Gefährdete "Überlebensfähigkeit" muss offenbart werden

Wer sein Unternehmen verkauft, der muss den Käufer zwar nicht bis ins kleinste Detail "über alle für den Kauf erheblichen Umstände" aufklären. Doch hat er "ungefragt sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens zu offenbaren, die dazu führen können, dass die Überlebensfähigkeit des Betriebes ernsthaft gefährdet ist, weil ihr Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht". (Bundesgerichtshof, VIII ZR 185/00)




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