Überteuerte Eigentumswohnung kann retour gehen

Hat ein Ehepaar für eine Eigentumswohnung 78.000 Euro bezahlt, beträgt der Verkehrswert aber nur 32.000 Euro, so kann der Vertrag rückwirkend aufgehoben werden. Steht der Wert in grobem Missverhältnis zum Preis (wovon regelmäßig auszugehen ist, wenn etwa doppelt soviel bezahlt wird, wie als Gegenleistung zurück kommt), so ist von einer "verwerflichen Gesinnung" auszugehen. (OLG Oldenburg, 15 U 15/02)




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