Eigentumswohnung: Die Kostenverteilung nur gemeinschaftlich ändern

Haben sich die Eigentümer einer Eigentumswohnanlage auf einen bestimmten Kostenverteilungsschlüssel geeinigt, so kann eine Änderung nicht durch einen mehrheitlichen Beschluss der Eigentümerversammlung herbeigeführt werden, sondern nur durch einen einstimmigen. (Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Wx 51/01)




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