Wer Pakete mit wertvollem Inhalt aufgibt, dies aber nicht entsprechend deklariert, der muss, sollten die Pakete verlo-ren gehen, mit dem üblichen Schadenersatz von 511 Euro pro Paket zufrieden sein. (Hier wurde die Schadenersatzklage von 30.000 Euro zunächst abgewiesen, weil die Vorinstanz noch nicht geklärt hatte, in welchem Bereich des Transportweges die Ware verschwunden war.)
(Bundesgerichtshof, I ZR 234/02)
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