Ständiges "Blinken" stumpft ab

Verunglückt ein Fußgänger an einem Straßenbahnübergang, so hat der Verkehrsbetrieb Schmerzensgeld (hier zugesprochen: 15.000 Euro) wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu zahlen, wenn die Gleisanlage nur durch ein Dauerblinksignal gesichert ist. Solche Zeichen "stumpfen ab"; erforderlich ist eine "zugbediente" Warnanlage, die vor einer nahenden Straßenbahn warnt. (Bundesgerichtshof, III ZR 58/01)




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