Überholvorgang muss rechtzeitig abgeschlossen werden

Startet ein Autofahrer ein Überholmanöver, beginnt jedoch während des Vorgangs eine durchgezogene Markierung der Fahrbahnmitte, so muss er das Überholen abbrechen, andernfalls er mit einem Bußgeld belegt wird. (Oberlandesgericht Saarbrücken, 4 U 10/01)




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