Auto-/Motorradunfall:Trotz Blaulicht langsam in die Kreuzung fahren

Überfährt ein Krankentransportwagen mit Blaulicht und Martinshorn eine rote Ampel und kommt es auf der Kreuzung zu einer Kollision mit einem Motorrad, so trägt der Motorradfahrer nur 20 Prozent des Schadens, wenn er wegen eines mit Blumen bepflanzten, 1,5 Meter hohen Betonsockels vom Fahrer des Einsatzwagens nicht gesehen werden konnte; er hätte sich in die Kreuzung "hineintasten" müssen. (LG Oldenbg.,2 O 514/00)




Urteile fuer Verbraucher ist eine Aktivität des VMV - Verband marktorientierter Verbraucher e.V.
in Zusammenarbeit mit Wolfgang Büser.
Mehr über den Verband und seine Leistungen finden Sie unter www.optimaxxx.de