Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsätzlich nur, wenn's gewollt war
Ein Autofahrer, der eine Geschwindigkeitsbegrenzung (hier: um 30 k/mh) überschreitet, kann nur wegen eines vorsätzlichen Vergehens verurteilt werden, wenn ihm bewiesen wird, dass er gewollt und bewusst gehandelt hat. (Hier hatte das Amtsgericht diesen Nachweis nicht geführt; das Urteil wurde deshalb aufgehoben.) (Oberlandesgericht Hamm, 2 Ss OWi 473/01)
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