Einem Autofahrer darf die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden, wenn bei ihm "einmalig" Haschisch sichergestellt wurde und er sich weigert, das daraufhin angeordnete Drogenscreening durchführen zu lassen, weil das einmalige Auffinden von Cannabis - auf die Fahrtüchtigkeit bezogen - noch unverdächtig ist. Das gilt aber nicht, wenn auch die Reste eines mit Haschisch versetzten Joints im Aschenbecher des Pkw gefunden wurden. (Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2062/96; 1 BvR 2428/95) |