Legen Eltern, die einen Schadenersatzprozess gegen einen Arzt bereits verloren haben (hier: wegen einer Schwangerschaft trotz Sterilisation), nach 1 1/2 Jahren ein Schriftstück vor, dass - "per Zufall in einem Abstellschrank in einem Katalog gefunden" - beweisen soll, dass der Mediziner einen Behandlungsfehler gemacht habe, so wird das Verfahren nicht wieder aufgenommen. Ein so wichtiges Papier muss sorgfältiger verwahrt werden. (Oberlandesgericht Hamm, 3 U 114/02) |