Ignoriert ein Gericht den Antrag eines Klägers auf Verlegung des Verhandlungstermins, obwohl der ihn vertretende Rechtsanwalt wegen einer anderen Sache verhindert ist und ein Vertreter nicht eingesetzt werden kann, weil der erst etliche Gutachten hätte durcharbeiten müssen, so ist wegen dieses Verfahrensmangels der Termin neu anzusetzen; das zuvor ausgesprochene Urteil zu ignorieren. (Bundessozialgericht, B 9 VJ 1/02 R) |