Ein Autofahrer, der während einer Vernehmung durch die Polizei an seinem Arbeitsplatz einräumt, einen Unfall verursacht (hier mit einem Sachschaden in Höhe von rund 4.000 Euro) und den Tatort verlassen zu haben, kann den Führerschein dennoch behalten, wenn ihn die Beamten vor der Anhörung nicht darauf hingewiesen haben, dass er als Beschuldigter vernommen wird. Die Aussagen sind nicht zu verwerten.
(Landgericht Koblenz, 1 Qs 82/02)
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