Satzungsänderungen werden erst mit der "Eintragung" wirksam

Änderungen von Vereinssatzungen werden erst mit der Eintragung in das Vereinsregister wirksam, sie können nicht rückwirkend für einen Zeit-raum vor der Eintragung in Kraft treten. (Hier geltend gemacht, weil beim Beschluss der Mitgliederversammlung ein Fakt übersehen worden war. Das Oberlandesgericht Hamm erklärte den Beschluss für ungültig; die Mitgliederversammlung muss neu beschließen - ohne Rückwirkung.) (AZ: 15 W 279/06)




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