"Unverständlicher" Tagesordnungspunkt macht Beschluss ungültig

Lädt ein Sportverein (hier mit mehr als 1.000 Mitgliedern und 18 Ab-teilungen) zu einer Versammlung ein und ist in der Tagesordnung unter anderem der Punkt "Verkauf Clubhaus" angegeben, ist der Vertrag dafür aber bereits bis hin zum Kaufpreis bereits ausgehandelt, so sind die Mitglieder insofern getäuscht worden, als "der Gegenstand der Be-schlussfassung so unbestimmt ist", dass ihnen eine sachgerechte Vorbe-reitung sowie eine Entscheidung, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen, nicht möglich ist. Wird der Beschluss auf der Versammlung den-noch gefasst, so ist er nichtig. (Der Bundesgerichtshof vermisste in der Einladung die schlagwortartige Information über den Inhalt des Vertrages. Nach dem Wortlaut sah es so aus, als ob überhaupt erst ein Grundsatzbeschluss über den Verkauf zur Debatte stehen würde.) (AZ: II ZR 111/05)




Urteile fuer Verbraucher ist eine Aktivität des VMV - Verband marktorientierter Verbraucher e.V.
in Zusammenarbeit mit Wolfgang Büser.
Mehr über den Verband und seine Leistungen finden Sie unter www.optimaxxx.de