Lesben und Schwule dürfen "organisiert" singen

Ein Sängerbund, der praktisch Monopolstellung in seinem Bereich hat (hier: in Baden), darf sich nicht dagegen sperren, dass ein Chor mit dem Namen "Queer-Flöten - Freiburgs lesbisch-schwuler Chor" aufgenommen wird, um auch ihm die Vorteile einer solchen Vereinigung (hier: mit mehr als 3.600 Vereinen und Chören) zu bieten. Die sexuellen Neigungen des aufnahmewilligen Vereins "tangieren die Ziele des Verbandes in keiner Weise". (Landgericht Karlsruhe, 2 O 243/00)




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