Kauft der Kunde eines Autohauses einen Pkw, den weder er noch der Verkäufer bisher gesehen hat, weil der Wagen von einer Jahreswagenvermittlung erst nach Abschluss des Kaufvertrages geliefert wurde, so kann der Kunde keinen Schadenersatz vom Autohaus verlangen, wenn der Wagen unfallbedingte Mängel aufweist. Grund: Der Händler hatte bei Vertragsabschluss keine Anhaltspunkte für Schäden - und der Kunde auf sein "Besichtigungsrecht" verzichtet. (Oberlandesgericht Düsseldorf 3 U 11/01) |