Gebrauchtwagenkauf: Pkw mit Totalschaden ist nicht fahrbereit

Verkauft ein Autohändler einen Gebrauchtwagen mit Totalschaden nach einer Reparatur als "fahrbereit", so handelt er arglistig, wenn ein Gutachter feststellt, dass der Wagen nicht verkehrssicher ist und die Reparatur unsachgemäß durchgeführt wurde. Der Kauf kann rückgängig gemacht werden. (OLG Koblenz, 5 U 1298/98)




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