Zieht ein Mann mit seiner Familie nach Spanien und wird er dort arbeitslos, so dass er den Unterhalt für seine (hier: 2) Kinder nicht mehr aufbringen kann, so kann die Unterhaltsvorschusskasse verlangen, dass die Familie nach Deutschland zurückkehrt und der Vater sich hier um eine Arbeitsstelle bemüht. Tut er beides nicht, so wird er bei Bemessung des Unterhalts so gestellt, als würde er arbeiten.(OLG Celle,12 UF 214/00) |