Nach zwei Monaten Ehe ist man keinen Luxus gewohnt

Eine Frau, die vor ihrer Ehe in bescheidenen Verhältnissen gelebt hat und sich nach zwei Monaten bereits wieder von ihrem Mann trennt, kann von ihm keinen Unterhalt verlangen (hier: ein Drittel seines Nettoeinkommens), da sie sich nach so kurzer Zeit noch nicht an den gehobenen Lebensstandard gewöhnt haben kann. (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 2 UF 17/00)




Urteile fuer Verbraucher ist eine Aktivität des VMV - Verband marktorientierter Verbraucher e.V.
in Zusammenarbeit mit Wolfgang Büser.
Mehr über den Verband und seine Leistungen finden Sie unter www.optimaxxx.de