Unterhalt: Wer "ziellos studiert", erhält weniger Geld
Macht ein Kind nach dem Abschluss der Ausbildung das Fachabitur, um anschließend zu studieren, so können die Eltern die Unterhaltszahlungen deutlich kürzen (hier: auf 100 Euro monatlich), wenn der Sprössling das Studium nicht zügig zu Ende führt. Wird das Studium "ziellos fortgeführt", so werden "in vorwerfbarer Weise anerkannte Gebote der Sittlichkeit außer Acht gelassen". (Oberlandesgericht Hamm, 11 UF 36/01)
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