Streikrecht: Auch wer nur "warnt", darf nicht entlassen werden

Arbeitgebern ist es nicht erlaubt, Mitarbeitern, die an einem von ihrer Gewerkschaft organisierten Warnstreik teilnehmen, fristlos zu kündigen. Das Arbeitsgericht Berlin sah darin - wie die Gewerkschaft eines klagenden Arbeitnehmers - eine unzulässige Beeinträchtigung des Streikrechts. (AZ: 1 Ga 18360/09)




Urteile fuer Verbraucher ist eine Aktivität des VMV - Verband marktorientierter Verbraucher e.V.
in Zusammenarbeit mit Wolfgang Büser.
Mehr über den Verband und seine Leistungen finden Sie unter www.optimaxxx.de