Voreilig darf die Wohnung nicht durchsucht werden

Der Betreiber eines Unternehmens in einer - von seiner Ehefrau gemieteten - Halle muss es nicht hinnehmen, dass Steuerfahnder seine Wohnung durchsuchen, weil die Herkunft der Mittel, mit denen die Halle finanziert worden ist, unklar ist. In dem vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelten Fall gab der Kaufmann an, dass das Geld von seinem Schwiegervater stamme - dessen Steuererklärung aber keinen Anhaltspunkt dafür gab (später stellten die Ermittler fest, dass der Schwiegervater das Geld aus einem Grund-stücksverkauf erlöst hatte). Der Verdacht gegen den Kaufmann war über bloße Vermutungen und vage Anhaltspunkte" heraus entstanden, die eine Wohnungsdurchsuchung nicht recht-fertigten. Dass der Schwiegervater den Kapitalbetrag nicht versteuert hatte, hätte nicht "zur Begründung eines Tat-verdachts gegen den Schwiegersohn führen dürfen", weil zu viele Varianten offen geblieben sind, die nicht auf eine Straftat hindeuteten. (AZ: 2 BvR 2030/04)




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