Immer füreinander gezahlt - Trennung ändert nichts

Hat ein Ehemann jahrelang die Steuern nicht nur für Einkünfte aus seinem Betrieb, sondern auch für den seiner Frau entrichtet, so gilt dies - bis zu einer ausdrücklichen anderen Vereinbarung - auch dann, wenn eine Vorauszahlung zu einem Zeitpunkt geleistet wird, in dem das Ehepaar bereits getrennt lebt. (Bundesgerichtshof, XII ZR 176/00)




Urteile fuer Verbraucher ist eine Aktivität des VMV - Verband marktorientierter Verbraucher e.V.
in Zusammenarbeit mit Wolfgang Büser.
Mehr über den Verband und seine Leistungen finden Sie unter www.optimaxxx.de