Immer füreinander gezahlt - Trennung ändert nichts
Hat ein Ehemann jahrelang die Steuern nicht nur für Einkünfte aus seinem Betrieb, sondern auch für den seiner Frau entrichtet, so gilt dies - bis zu einer ausdrücklichen anderen Vereinbarung - auch dann, wenn eine Vorauszahlung zu einem Zeitpunkt geleistet wird, in dem das Ehepaar bereits getrennt lebt.
(Bundesgerichtshof, XII ZR 176/00)
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