Kauft ein Unternehmer oder Freiberufler einen Pkw von Privat, so dass er keine Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen kann, so hindert ihn das nicht, den Wagen als "dem Unternehmen zugeordnet" einzustufen, indem er die Privatnutzung versteuert. "Entnimmt" der Selbständige das Fahrzeug vor dem Verkauf (wiederum an Privat) seinem Unternehmen, so braucht er auf den Kaufpreis keine Mehrwertsteuer abzuführen.
(Bundesfinanzhof, V R 61/96)
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