Zwar steht eine Erwerbsminderungsrente nicht zu (und wird gegebenenfalls auf die niedrigere Berufsunfähigkeitsrente herabgestuft), wenn der Rentner eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnimmt (und sei das Einkommen daraus auch noch so gering). Doch gilt das nicht, wenn mit der Selbstständigkeit keine "Gewinnerzielungsabsicht" beabsichtigt ist und dem Hobby dient. (Hier angenommen bei der Pacht einer Vereinsgaststätte). (Sozialgericht Hannover, S 12 KN 29/99) |