Wer in "freier Gemarkung" ein 2.000 qm großes Grundstück besitzt, das mit einem Wochenendhaus bebaut und vorwiegend mit Laub- und Nadelbäumen bepflanzt ist und auf dem sich ferner 30 Obstbäume und ein Gemüsegarten befinden, der verfügt über ein "landwirtschaftliches Unternehmen", wofür Beiträge zur Land-wirtschaften Unfallversicherung zu zahlen sind. Dies, obwohl der Gesamtaufwand für Gartenarbeit im Jahr nur 30 bis 40 Stunden beträgt. (Bundessozialgericht, B 2 U 51/02 R)
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