Wer Mitschüler verprügelt, (darf) muss zu Hause bleiben
Verprügelt ein Schüler mehrfach seine Klassenkameraden, so kann die Schule ihn für einen Tag vom Unterricht ausschließen, wenn es wahrscheinlich ist, dass keine andere erzieherische Maßnahme das Unrechtsempfinden des Schülers wecken kann. (Verwaltungsgericht Mainz, 6 L 716/02)
Urteile fuer Verbraucher ist eine Aktivität des VMV - Verband marktorientierter Verbraucher e.V.
in Zusammenarbeit mit Wolfgang Büser.
Mehr über den Verband und seine Leistungen finden Sie unter www.optimaxxx.de