Wer Mitschüler verprügelt, (darf) muss zu Hause bleiben

Verprügelt ein Schüler mehrfach seine Klassenkameraden, so kann die Schule ihn für einen Tag vom Unterricht ausschließen, wenn es wahrscheinlich ist, dass keine andere erzieherische Maßnahme das Unrechtsempfinden des Schülers wecken kann. (Verwaltungsgericht Mainz, 6 L 716/02)




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