Hat eine Frau eine Erklärung unterschrieben, nach der sie bereits mehrere Jahre lang über ein Rundfunkgerät verfügt, dies aber nicht angemeldet habe (was hier zu einer Nachzahlung von über 600 € führte), so kann sie später nicht ohne zwingende Nachweise aussagen, sie sei von dem "aggressiv" auftretenden Rundfunkbeauftragten "massiv bedrängt" worden und hätte schließlich gar nicht mehr gewusst, was sie da unterschrieben habe. Dass sie sich - wie hier - in einer
"schwierigen persönlichen Lage" befanden hatte, rechtfertigt, so das Verwaltungsgericht Münster, "nicht den Schluss, sie habe sich zu falschen Angaben gedrängt gefühlt". (Hier bestätigte das Gericht die Gebührennachforderung in vollem Umfang, weil sich die Frau in mehr-facher Hinsicht in Widersprüche verwickelt hatte.) (AZ: 7 K 796/05)
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