Fußballbundesligisten (hier der Hamburger SV und der FC St. Pauli) sind nicht verpflichtet, privaten Rundfunksendern (hier: Radio Hamburg) unentgeltlich zu gestatten, von Spielen aus den Stadien zu berichten - auch nicht für fünf Minuten. "Das Hausrecht des Veranstalters ist eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür, den Zutritt zu den Fußballspielen für Radioberichterstattungen von der Zahlung eines Entgelts abhängig zu machen".
(Bundesgerichtshof, KZR 37/03) |