Zur richtigen Zeit am falschen Ort bringt Geld zurück
Bucht ein Urlauber eine Pauschalreise an einen bestimmten Ort (hier: in der Türkei), soll er aber in einem Hotel untergebracht werden, das in einem Ort liegt, der weit von dem gebuchten entfernt ist, so kann der Reisewillige den Reisepreis zurückverlangen. Außerdem steht ihm eine Entschädigung für vertanen Urlaub zu. (Amtsgericht Bad Homburg, 2 C 3263/98)
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