Tauchen und Schnorcheln muss nicht unproblematisch sein

Buchen Urlauber eine Reise mit zusätzlichem Tauchangebot, so können sie keine Reisepreisminderung geltend machen (hier: gefordert 40 Prozent), wenn das "Hausriff" nur für geübte Taucher und Schnorchler gefahrlos zu erreichen ist. Wurde im Reiseprospekt keine Zusicherung gegeben, dass die Tauch- und Schnorchelgänge unproblematisch sind, bleibt der Reiseveranstalter "unantastbar". (Amtsgericht Ludwigsburg, 5 C 3719/99)




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