Ärztlicher Kunstfehler: Nicht erkannter Bruch kostet 15.000 Euro

Sucht eine Landwirtin nach einem Treppensturz einen Orthopäden mit Schmerzen in der Ferse auf und er-kennt sowohl der Arzt nach Begutachtung eines Röntgenbildes als auch der Vertreter (bei einem weiteren Besuch) nicht, dass die Ferse gebrochen ist, so müssen die Mediziner Schmerzensgeld bezahlen (hier: in Höhe von 15.000 Euro). In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Köln konnte die Frau ihrer Arbeit nach dem Ärztepfusch nicht mehr nach"gehen". (Aktenzeichen 5 U 226/01)




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