Notarrecht/Steuerrecht: Notare müssen über die Schenkungsteuer informieren

Notare sind nicht verpflichtet, ihre Mandanten über die steuerlichen Folgen eines Grundstücksgeschäfts aufzuklären. Eine Ausnahme gilt je-doch für den Fall, dass Schenkungsteuer anfällt. Bei der Beurkundung eines Vertrages zur Übertragung eines Grundstücks hat der Notar die Vertragspartner gegebenenfalls auf die Verpflichtung hinzuweisen, dass Schenkungsteuer zu bezahlen ist. Unterlässt er einen solchen Hin-weis, so macht er sich schadenersatzpflichtig - und zwar in Höhe der angefallenen Schenkungsteuer. (Hier hatte ein Vater seinem Sohn und seiner Schwiegertochter je ein halbes Grundstück geschenkt. Die Sch-wiegertochter musste darauf 2.250 € Schenkungsteuer bezahlen. Die ver-klagte den Notar: Hätte sie von der Zahlungspflicht gewusst, dann hätte sie darauf hingewirkt, dass der Schwiegervater das komplette Grundstück zunächst seinem Sohn übertragen hätte, der dann - später - in einem zweiten Schritt sie hätte bedenken können, und das dann steu-erfrei. Das Oberlandesgericht Oldenburg folgte der Argumentation. (AZ: 6 U 58/09)




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