Das Geld auf dem Anderkonto muss "insolvenzsicher" sein

Notare sind verpflichtet, für ihnen anvertraute Gelder, die auf ihrem Notar-Anderkonto landen, "die Sicherung für den Insolvenzfall zu berücksichtigen". (Hier war das nicht geschehen, was zur Folge hatte, dass ein Betrag von 500.000 € für den Kauf eines Grundstücks verloren ging, weil die Bank, bei der der Notar das Anderkonto eingerichtet hatte, nicht dem Einlagensicherungsfonds angeschlossen war und Pleite ging. Der Notar musste dem Mandanten Schadenersatz leisten.) (Bundesgerichtshof, III ZR 324/04)




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