Die Stadt hat auch ohne Bindestrich Vorrang

Lässt sich ein Unternehmer bei der DENIC (Deutsches Network Information Center) die Internet-Domain "www.badrodach.de" eintragen (der Mann hat in dem Kurort im Herzogtum Coburg seine Firma) so kann die Stadt Bad Rodach (die sich bisher nur "www.bad-rodach.de" hat schützen lassen) verlangen, dass auch die Schreibweise ohne Bindestrich für sie freigegeben wird. Die Verwechslung mit der offiziellen Internetseite der Kurstadt ist zu groß. Ferner wird das städtische Namensrecht verletzt. (Landgericht Coburg, 22 O 823/04)




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