In ausreichendem Abstand darf eine Antenne installiert werden

Wird auf einem Bürogebäude in einem Gewerbegebiet eine Mobilfunkantenne installiert, so kann sich der Nachbar nicht dagegen wehren, wenn der durch die Bundesimmissionsschutz-verordnung geforderte Sicherheitsabstand eingehalten wird und deshalb nicht zu befürchten ist, dass bei den Anwohnern gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten. (Verwaltungsgericht Münster, 2 K 4424/03)




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