Wohnungskündigung: Ein Fax erfüllt nicht die "Form"

Sieht ein Mietvertrag vor, dass eine Wohnungskündigung nur schriftlich möglich ist, so ist eine Kündigung per Fax unwirksam, da das Fax nur eine Kopie des Originalschreibens ist, was für die Schriftform nicht ausreicht. (Amtsgericht Bensheim, 6 C 157/01. Ebenso: Landgericht Berlin, 65 S 259/95. Anderer Ansicht: Amtsgericht Köln, 222 C 303/91)




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