Der Mieter darf nicht in seiner Wohnung überredet werden
Überredet der Vermieter eines Mehrfamilienhauses einen seiner Mieter in dessen Wohnung zu einer Mieterhöhung, so kann der Mieter die getroffene Vereinbarung widerrufen, weil für solche "Geschäfte" das Haustürwiderrufsgesetz gilt. (Landgericht Köln, 1 S 264/00)
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