Ohne Vermieter wird der Balkon nicht zur Loggia

Baut ein Mieter seinen Balkon zu einer Loggia um, so muss er die bauliche Veränderung rückgängig machen, wenn er sich vorab nicht die Zustimmung des Vermieters geholt hat. (Landgericht Bautzen, 1 S 4/00)




Urteile fuer Verbraucher ist eine Aktivität des VMV - Verband marktorientierter Verbraucher e.V.
in Zusammenarbeit mit Wolfgang Büser.
Mehr über den Verband und seine Leistungen finden Sie unter www.optimaxxx.de