"Promotion" ist missverständlicher Anglizismus

Ein Fernsehsender darf eine Dauerwerbesendung (hier des Versandhau-ses "Quelle") nicht mit dem Schriftzug "Promotion" kennzeichnen. Er muss die Werbung mit der Kennzeichnung "Dauerwerbesendung" versehen, andernfalls Verbraucher wegen des "missverständlichem Anglizismus" über den Werbecharakter der Sendung getäuscht werden könnten. Der Sen-der kann nicht argumentieren, der begriff "Promotion" sei eine "hin-reichende Kennzeichnung der Dauerwerbesendung". Vielmehr ist das Wort mehrdeutig, da es im Deutschen auch für den Erwerb der Doktorwürde steht. (Verwaltungsgericht Berlin, 27 A 37/08)




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